Die Sektion Personzentrierte Psychotherapie und Seelsorge ist eine Sektion innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie. Die PPS ist dem Ansatz der humanistischen Psychologie verpflichtet, wie sie insbesondere von Carl R. Rogers begründet, von verschiedenen europäischen TherapeutInnen weiterentwickelt und von PastoralpsychologInnen theologisch-hermeneutisch modifiziert wurde. Die Forschungsmethoden sind die der empirisch und phänomenologisch-hermeneutisch arbeitenden Psychologie.
Im Zentrum der Aufmerksamkeit und Reflexion steht die konkrete Praxis der Mitglieder. Die Praxis der Mitglieder ist gekennzeichnet durch die Anwendung der innerhalb des personzentrierten Ansatzes entwickelten Haltung in Seelsorge, Beratung, Therapie, Supervision und Lehre.
Eine personzentrierte Beziehung in diesen Feldern beachtet die Ressourcen im Zusammenhang mit der jeweiligen Biographie und trägt mit dazu bei, daß sich das Selbstverständnis im Hinblick auf das Selbst, die Wahrnehmung der anderen Personen und den sozialen Kontext erweitert.
Die Ziele der Sektion PPS sind:
- Bekanntmachen und Weiterentwickeln des personzentrierten Ansatzes,
- Austausch über unterschiedliche theoretische Ansätze, Kategorien und Modelle in der Pastoralpsychologie,
- Austausch über Methoden der Praxis (Durchführung und Kontrolle),
- Interdisziplinäre Diskussion zwischen Psychologie, Theologie und religiös-kirchlicher Praxis,
- Vermittlung von psychologisch-psychotherapeutischen Forschungsergebnissen und Vermittlung von Ausbildungsgängen Beratende Seelsorge und Fortbildungskursen für bestimmte Aufgabengebiete.
- Entwicklung und Durchführung von Ausbildungsgängen für Supervision,
Erarbeiten von weiteren pastoralpsychologischen Ausbildungsmodellen und Curricula auch in Zusammenarbeit mit den anderen Sektionen der DGfP,
- Beratung von Angehörigen kirchlicher Berufe und von MitarbeiterInnen im pastoralen Feld.
Seit Gründung der Sektion KuV (Kommunikations und Verhaltenspsychologie ) 1976 in der DGfP kristallisiert sich der personzentrierte Ansatz in den Ausbildungsinstituten und bei den Mitgliedern als zentraler Ansatz heraus.
Dies findet auch seinen Ausdruck darin, daß viele Mitglieder dieser Sektion zugleich Mitglieder und AusbilderInnen in der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GwG) sind. Aufgrund dieser Entwicklung trägt die Sektion seit 1994 den Namen Personzentrierte Psychotherapie und Seelsorge (PPS).
Die Mitglieder der Sektion arbeiten als PfarrerIn, SeelsorgerIn und ReligionspädagogIn in Kirchengemeinden (was in der Regel die Aus- und Fortbildung kirchlicher MitarbeiterInnen, vor allem Laien, einschließt), in kirchlichen Beratungsstellen, in Spezialpfarrämtern/Kategorialseelsorge, hauptberuflich in der Aus- und Fortbildung sowie Weiterbildung kirchlicher MitarbeiterInnen, in der Gemeindeberatung, in der Forschung und Lehre von Universitäten, Hochschulen und kirchlichen Ausbildungseinrichtungen.
Ihre Angebote richten sich an hauptamtliche SeelsorgerInnen in Gemeinden und Sonderpfarrämtern, in der Gemeindeseelsorge und im Besuchsdienst, ehrenamtliche SeelsorgerInnen z.B. in Telefonseelsorge, Krankenhausseelsorge und Hospizarbeit, PfarrerInnen und MitarbeiterInnen mit entsprechendem Studium, die sich auf beratende Seelsorge oder Supervision spezialisieren wollen.
Personzentrierte Pastoralpsychologie bietet einerseits eine qualifizierende Hilfestellung für die Tätigkeit in allen kirchlichen Arbeitsvollzügen (Verkündigung, Seelsorge, Leitung, Unterweisung sowie caritatives, diakonisches Handeln), und andererseits bildet sie für ein eigenständiges Handlungsfeld (Pastoralpsychologin/ Pastoralpsychologe, Beratung, Seelsorge und Supervision) aus.
Eine theologische Qualifikation (in der Regel eine abgeschlossene theologische/religionspägadogische Ausbildung, Äquivalente sind möglich).
Grundausbildung in Beratender Seelsorge oder klientenzentrierter Gesprächsführung bzw. Gesprächspsychotherapie orientiert an den Richtlinien der GwG und DGfP/PPS oder Äquivalent.
Zulassung
a. zur AusbilderInnenausbildung (GF der GwG) oder
b. zur Supervisionsausbildung DGfP PPS oder
c. zum Aufbaukurs Ausbildung Personzentrierte Beratung
Schwerpunkt Beratende Seelsorge bzw. zur zweiten Hälfte der integrierten Weiterbildung Personzentrierte Beratung Schwerpunkt Beratende Seelsorge
Seelsorgliches/psychosoziales Tätigkeitsfeld
5. pastoralpsychologische Reflexion der seelsorglichen / psychosozialen Tätigkeit
Inhalte unter A.
Ständige Supervision der pastoralpsychologischen Tätigkeit seit Aufnahme als a. o. M.
Abschluß
a. der AusbilderInnen Ausbildung für GF nach den Richtlinien der GwG oder
b. der Supervisionsausbildung nach den Richtlinien der DGfP/PPS oder
c. der Ausbildung Personzentrierte Beratung - Schwerpunkt Beratende Seelsorge nach den Richtlinien der GWG/DGfP oder
d. Äquivalent.
Kolloquium oder schriftliche Arbeit, die vor der Sektion diskutiert wird.
Seelsorglich/pastoralpsychologisches Tätigkeitsfeld, pastoralpsychologische Reflexion der seelsorglichen/ psychosozialen Tätigkeit
a. Ausbildung zur Ausbilderin oder zum Ausbilder nach den Richtlinien der GwG oder DGfP/PPS oder
b. Personen mit langjähriger Erfahrung in personzentrierter Ausbildung
und / oder Lehrtätigkeit. Eine Vergleichbarkeit mit C.2a. muß nachgewiesen werden oder
c. Anerkennung als LehrsupervisorIn in einer von der Sektion anerkannten Supervisionsausbildung.
Gespräch mit der Aufnahmekommission.
Die Bescheinigung über die Anerkennung gilt jeweils nur für die nachgewiesene AusbilderInnen/AusbildungssupervisorInnen Ausbildung. (Z. B. NN ist anerkannte Ausbilderin für den Ausbildungsgang Supervision DGfP/ PPS)
Für die Inanspruchnahme der Aufnahmekommission wird eine Betrag in Höhe von z. Zt. 100.- DM festgelegt. Dieser Betrag wird bei Antragstellung auf das Konto der DGfP überwiesen.
Umfang 350 Stunden
3.2. Ausbildungsrichtlinien der DGfP/GwG für die Weiterbildung
Personzentrierte Beratung - Schwerpunkt Beratende Seelsorge
Grundkurs und Aufbaukurs, additives und integratives Modell
Umfang 640 Stunden
3.3. Ausbildungsrichtlinien der DGfP für die Ausbildung Supervision
Umfang ca. 600 Stunden
3.4. Ausbildungsrichtlinien für die Ausbildung zur Ausbilderin, zum Ausbilder für Beratende Seelsorge, Grundkurs und Aufbaukurs
Umfang jeweils 700 Stunden**
3.5. Ausbildungsrichtlinien für AusbildungssupervisorInnen und LehrsupervisorInnen**
Übergangsrichtlinien*
* sind zur Zeit in Arbeit
** werden überarbeitet
Die jeweils gültigen Ausbildungsrichtlinien erhalten Sie über den Vorstand der Sektion und den Mitgliedern der Aufnahmekommission.
3.1. Ausbildungsrichtlinien Beratende Seelsorge
I. Teil I
I.1. Information
I.1.1. Grundkenntnisse der Sozial- und Verhaltenswissenschaften, insbesondere der Psychologie, aber auch der Soziologie und Medizin
1. Aspekte der seelischen und sozialen Entwicklung des Menschen
2. Theorien der Persönlichkeit
3. Lernvorgänge, soziale Wahrnehmung, Motivation
4. Kommunikations- und Rollentherorien
5. Erklärungsmodelle von Störungen bei Einzelnen und in Gruppen
I.1.2. Psychologische Handlungsansätze
1. Prinzipien einer helfenden Beziehung
2. Grundkenntnisse psychodiagnostischer Urteilsbildung
und klinisch-psychologischer Kriseninterventionen
I.1.3. Theologische Grundlagen und Grundtragen beratender Seelsorge
1. Theologische Begründung heilender Beziehung
2. Theologische Grundfragen an die beratende Seelsorge
3. Entwicklung und derzeitiger Stand der beratenden Seelsorge
I.1.4. Praxisbezogenes Alltagswissen
1. Staatliche und kirchliche psychosoziale Einrichtungen
2. Für den Seelsorger notwendiges Rechtswissen
Der Abschnitt umfaßt etwa 150 Einzelstudium und in Gruppen
I.2. Selbst- und Fremdwahrnehmung
1. Anleitung zur Selbstwahrnehmung (Sensibilität für eigene Gefühle)
2. Anleitung zur Fremdwahrnehmung (Hören, Sehen, Sich-Einfühlen,
systematische Beobachtung)
3. Reflexion des Helfen-wollens
Der Abschnitt umfaßt 50 Stunden. Ein Teil der Selbst- und Fremdwahrnehmung sollte während der Ausbildung in einer Einzelgesprächsreihe erfolgen.
I.3. Erlernen von personzentrierter Haltung
1. Praxisbezogenes Lernen im Seelsorgegespräch echt, offen, emotional zugewandt und kontrolliert zu sein.
2. Wahrnehmungsübungen
3. Kurzgespräche und Überprüfung des Gesprächsverhaltens
4. Flexibilitätsübungen zur Erfassung und Benennung von Erlebnisinhalten
5. Umgang mit Verkündigung, Zuspruch und Gebet in der Beratung
6. Verhalten in typischen Gesprächssituationen, z. B. Gesprächsanfang, Pausen, Fragen, Erwartungsansprüchen, Beenden des Gesprächs.
Der Abschnitt umfaßt 50 Stunden. Weitere 50 Stunden. gelten der eigenen Gesprächserfahrung bzw. der Arbeit in Kleingruppen.
I.4. Praxisbegleitung
1. Supervision eigenen und fremden Gesprächsverhaltens anhand kontrolliert erhobener Daten
2. Einsatz von lnterventionsverfahren zur Verbesserung von Gesprächsverhalten
Die Praxisbegleitung umfaßt mindestens 50 Stunden in Einzel- und/oder Gruppensupervision.
II. Teil II
II.1. Information
1. Theologische ‹berlegungen zu verschiedenen Seelsorgekonzeptionen
2. Humanwissenschaftliche Implikationen und sozialwissenschaftliche Fundierung verschiedener Seelsorgemodelle
3. Klärung des eigenen Standpunktes
4. Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
Der Abschnitt umfaßt etwa 100 Stunden im Einzelstudium und in Gruppen
II.2. Selbst- und Fremdwahrnehmung, Vertiefung
Dieser Abschnitt umfaßt 50 Stunden
II.3. Einübung seelsorgerlichen Grundverhaltens
1. Überprüfung der seit dem Grundkurs gewonnenen Seelsorge- und Gesprächserfahrung.
2. Gesprächsübungen
3. Wahrnehmung der verschiedenen Phasen des Gesprächsverlaufs
4. Interventionen in verschiedenen Gesprächsphasen
5. Verhalten in besonderen Gesprächssituationen
6. Gespräche mit mehreren und in Gruppen
7. Kooperative und alternierende Beratung
8. Strukturierung von Gesprächen
Für diesen Abschnitt sind 50 Stunden vorgesehen. Weitere Zeit muß für die eigene Gesprächspraxis eingeplant werden.
II.4. Praxisbegleitung
1. Supervision eigenen und fremden Gesprächsverhaltens anhand kontrolliert erhobener Daten
2. Einsatz spezieller Interventionsverfahren zur Verbesserung von Gesprächsverhalten.
Dieser Abschnitt umfaßt 50 Stunden
1. Grundlagen
Die Weiterbildung ÑPersonzentrierte Beratung - Schwerpunkt Beratende Seelsorgeì basiert auf der Personzentrierten Psychotherapie und Gesprächsführung nach Carl R. Rogers.
„Personzentrierte Beratung - Schwerpunkt Beratende Seelsorge“ wendet sich an PfarrerInnen, Priester und in der Pastoral / Seelsorge Tätige.
Personzentrierte beratende Seelsorge setzt situativ an und unterstützt Ratsuchende darin, nach Entwicklungs- und Konfliktlösungswegen zu suchen. Sie ist eine prozeß- und handlungsorientierte Vorgehensweise, in deren Mittelpunkt das Erleben und die subjektiven Sichtweisen von Fragestellungen, Konflikten und Entscheidungs-situationen von Menschen innerhalb ihrer psychischen und sozialen Bezüge steht. Personzentrierte beratende Seelsorge begleitet dahingehend, daß Menschen ihre Entscheidungen und Bewältigungswege entwickeln und Eigenverantwortung dafür übernehmen können. Im Sinne unseres ganzheitlichen Personverständnisses werden Psyche und Körper, Kognition und Emotion, Verhalten und Phantasien als zu integrierende Aspekte der vollständigen Person verstanden und entsprechend einbezogen.
In die Weiterbildung integriert ist die Ausbildung in Klientenzentrierter Gesprächsführung. Die Inhalte dieses Teils entnehmen Sie bitte den Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für die Ausbildung in Klientenzentrierter Gesprächsführung.
Die folgenden Lernziele und Inhalte beziehen sich auf die Bestandteile der Weiterbildung in „Personzentrierte Beratung - Schwerpunkt Beratende Seelsorge“, die über die Ausbildung in Klientenzentrierter Gesprächsführung hinausgehen.
2. Lernziele
Die Weiterbildung soll die KursteilnehmerInnen befähigen,
- eine professionelle und kooperative seelsorgerische Beziehung auf der Grundlage der Prinzipien Kongruenz, Akzeptanz und Empathie des personzentrierten Konzeptes aufzubauen;
- Seelsorgerische Probleme und Fragestellungen auf dem Hintergrund religiöser, spiritueller, soziologischer, psychologischer und medizinischer Aspekte verstehen zu können;
- Personzentrierte Modelle zur Gesundheit und Störung, Krise und Konflikt zu kennen und in konkreten Situationen anwenden zu können;
- relevante rechtliche Grundkenntnisse einbeziehen zu können;
- die eigene Rolle im Spannungsfeld Gesellschaft - Institution - Klientel immer wieder neu zu überprüfen und überprüfen zu lassen (Supervision);
- das eigene beraterische und seelsorgerische Handeln zu planen, zu reflektieren und zu kontrollieren (Selbstevaluation);
- zu kooperieren mit Kollegen und anderen Fachdisziplinen sowie mit Institutionen, die zur Lösung der Probleme notwendig bzw. hilfreich sind;
- bezogen auf die psychosoziale Versorgungsstruktur denken und handeln zu können;
- ein Verständnis von Professionalität zu entwickeln, zu dem lebenslanges Lernen gehört (Fortbildung, Selbsterfahrung, Supervision).
3. Inhalte der Weiterbildung
3.1. Theorie (90 Ustd.)
Allgemeine theoretische Grundlagen
- Der personzentrierte Ansatz und seine Weiterentwicklung
- Weiterentwicklung des personzentrierten Ansatzes
- Personzentrierte Seelsorge in Ergänzung/Abgrenzung zu anderen Ansätzen
- Theologie und Psychologie des Helfens
- Rechtliche Grundlagen und institutionelle Bedingungen von Beratung und Seelsorge
- Ethische Grundlagen von Beratung und Seelsorge
- Seelsorge als Teil der Gemeindearbeit
- Einführung in Organisations- und Systemtheorie
- Der Mensch und seine Entwicklung
- Modelle psychischer Störungen und Krankheiten
- Personzentrierte Störungslehre in Abgrenzung/Ergänzung zu anderen Ansätzen
- Phänomenologie und Klassifikation stoffgebundener und nichtstoffgebundener Sucht
- Soziologie und Psychodynamik familialer Systeme
Seelsorge als Beratung und Begleitung
- Leben in Gemeinschaft
- Lebensformen (Alleinlebend, Partnerschaft, Kommunitäten, Ehe, Familie, Teilfamilie)
- Seelsorge im Zusammenhang mit Kasualien
- Unterstützung und Begleitung von Beziehungen und Partnerschaften
- Arbeit und Beruf (Burnout, Mobbing, Karriere)
- Orientierung und Begleitung bei der religiösen Lebensgestaltung in einer
multireligiösen Gesellschaft
- Spirituelle Entwicklung
- Sexualität
- Leben und leiden
- Leben mit Behinderung und mit Behinderten
- Krankheit, Heilung und Heil
- Gewalterfahrung
- Leben im Wandel (Krisen)
- Geburt
- Abschied
- Trennung, Scheidung
- Sterben, Tod und Trauer (Sterbebegleitung, Hospiz)
- Suizid
- ethische Konfliktfelder
- Schuld und Vergebung
- Berufsspezifische Fragen
- Spiritualität
- Leitung
- Rolle und Rollenkonflikte
- Konfliktstrategien
- SeelsorgerInnen als Vorgesetzte
- Grenzen seelsorgerischer Beratung
- Person und Biographie
- Geschlechtsidentität, -rollendifferenz
3.2. Praxis (100 Ustd.)
- Verwirklichung personzentrierter Grundhaltung
- Erweiterung personzentrierter Haltung, z.B. Focusing, personzentrierte Körperübungen
- Vorgehen in verschiedenen Phasen, prozeßorientierte Arbeitsweise, Entscheidungsbegleitung
- Arbeit in unterschiedlichen Settings (Einzelne, Paare, Familien, Gruppen)
- Spezielle Vorgehensweisen bei differentieller Indikation (aufdeckend, strukturierend, stützend, ressourcenorientiert)
- Krisenintervention und Suizidprophylaxe, Suizidintervention
- Kooperation mit unterschiedlichen Fachleuten und Institutionen
- Tätigkeitsfeldspezifische Institutionsanalyse (z.B. Gemeinde, Klinik, Gefängnis, Schule)
- Personzentrierter Seelsorge und Gebet, Segen, Verkündigung, Sakramente
- Personzentrierter Ansatz in anderen pastoralen Tätigkeitsfeldern
(z. B. Predigt, Unterricht, Gruppenarbeit) - Verknüpfung und Differenzierung
- Wahrnehmung der religiösen Dimension in einem Gespräch und Umgang damit.
3.3. Selbsterfahrung (50 Ustd.)
Beziehungskompetenz
Spiritualität, Glaube und Verhältnis zur biblischen und kirchlichen Tradition
Berufliche Identität
Rolle und Rollenkonflikte
Seelsorgeverständnis
Leitungskompetenz, Umgang mit Macht
Umgang mit Zeit und Streß
Abgrenzungsmöglichkeiten der eigenen Person
Auseinandersetzung mit eigenem Lebensweg und Leben
3.4. Supervision (40 Ustd.)
3.5. Dokumentation und Evaluation (20 Ustd.)
4. Durchführung der Weiterbildung
4.1. Umfang
Die berufsbegleitende Weiterbildung dauert in dem Pilotprojekt ca. 3 1/2 Jahre.
Sie gliedert sich in:
1) 600 Stunden Unterricht (für 300 Std. gelten die Richtlinien
der Ausbildung in Klientenzentrierter Gesprächsführung)
2) 40 Std. kollegiale Supervision
3) 100 Stunden nachzuweisende Beratungspraxis, wovon 20 Stunden zu dokumentieren sind, 3 schriftliche Arbeiten zu Beratungsprozessen, 1 Abschlußarbeit
4) mind. 10 Sitzungen Lehrberatung (einzeln, Zeitdauer 45 Minuten/Sitzung)
5) Studium der relevanten Fachliteratur
4.2. Zulassungsvoraussetzungen
Abgeschlossenes Studium an Fachhochschule oder Hochschule in einem für das Tätigkeitsfeld relevanten Studiengang (Theologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Diplom-Pädagogik, Psychologie sowie äquivalente Studiengänge bzw. Ausbildungen als z.B. DiakonIn).
Nachweis der Tätigkeit in diesem Beruf bzw. Nachweis der Berufstätigkeit während der Ausbildungszeit.
Personen mit anderen Hochschulabschlüssen können ebenfalls zugelassen werden, wenn sie
- eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit im Bereich der psychosozialen Versorgung nachweisen,
- theoretische Grundlagen und Handlungskompetenzen nachweisen, die für die Teilnahme an der Weiterbildung bzw. die spätere Tätigkeit im Rahmen der Beratung und Seelsorge erforderlich sind.
Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlgespräch.
4.3. Abschluß
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an allen Weiterbildungsabschnitten.
Nachweis der kollegialen Supervision, der Beratungspraxis, der schriftlichen Arbeiten.
Teilnahme am Abschlußkolloqium, für das die Abschlußarbeit Grundlage ist.
Stellungnahme der AusbilderInnen zur Eignung als BeraterIn.
Nach erfolgreichem Abschluß der Weiterbildung erhält die/der TeilnehmerIn zwei Zertifikate:
Personzentrierte Beratung - Schwerpunkt Beratende Seelsorge und
Klientenzentrierte Gesprächsführung
1. Inhalte der Weiterbildung
1.1. Grundlagen der Supervision
- Definitorische Bestimmung: Gegenstand, Funktion, Ziel
- Lebensweltlicher Bezug von Supervision: Der Supervisor zwischen SupervisandIn, Klientensystem, Institution und Gesellschaft
- Ansätze und Modelle der Supervision
- Einzelsupervision - Gruppensupervision - Teamsupervision - Organisationsberatung (Gemeindeberatung): Verständnis, Funktion, Indikation
- Supervision im pastoralen Feld als personbezogene Dienstleistung
- Ziele von Supervision im Spannungsfeld von Auftraggeber - Supervisand/in - Klientel/Kunden
- Abgrenzung zu anderen Beratungsformen und Indikation von Supervision
- Gemeinsamkeit und Abgrenzung: Supervision - Beratung - Psychotherapie
- Gemeinsamkeit und Abgrenzung: Supervision - Personalentwicklung - Organisationsberatung - Gemeindeberatung
- Ethische Fragen der Supervision
- Literaturstudium
1.2. Supervision im pastoralen Feld
- Pastorale Felder und kirchlicher Dienst
- Pastorales Handeln im Umfeld von Kirche
- Berufliches Arbeiten in der Pastoral
- Rollenunsicherheit und Rollenidentität
1.3. Das Verständnis der Person unter besonderer Berücksichtigung
der Arbeits- und Berufswelt
- Person und Persönlichkeitsentwicklung
- Berufliche Sozialisation und Laufbahnentwicklung
- Bedeutung und Wirkung von Arbeit
1.4. Soziale Systeme und ihre Steuerung
Theorie sozialer Systeme und ihrer Subsysteme
- Grundelemente der Systemtheorie und ihre Anwendung,
- relevante Teilsysteme (Familie, Gruppe, Gemeinwesen, Non-profit- Organisationen, Unternehmen, Gesellschaft),
- Intervention in sozialen Systemen
- Gruppen als Lebens-, Lern, und Arbeitsform
- Gruppenformen, Gruppenstrukturen, Gruppenprozesse
- Gruppendynamik
- Analyse von Konflikten in und zwischen Gruppen
- Leitung von Gruppen in verschiedenen Settings
- Qualitätszirkel, teilautonome Arbeitsgruppen, Teams
- Netzwerkkonzepte und Netzwerkanalyse
1.5. Organisation
- Organisationstheorien
- Kirchliche Organisationen und ihr Wandel
- Aufbau- und Ablauforganisation
- Organisationsformen
- Zuordnung und Zusammenarbeit von Teilsystemen
- Betriebsrat und Mitarbeitervertretung
- Pathologie der Organisation
- Veränderungsprozesse in Organisationen
- Macht und Abhängigkeit in Institutionen
- Arbeitspsychologische Tätigkeitsanalyse
1. 6. Leitung und Führung
- Leitung als Systemgestaltung
- Instrumente der Leitung
- Führung als Mitarbeiterführung
- Instrumente der Führung
- Führung der eigenen Person
- Der Vorgesetzte und die Mitarbeiter
1.6. Supervision und Recht
- Juristische Grundlagen
- Schweigepflicht, Amtsverschwiegenheit, Datenschutz, Zeugnisverweigerungsrecht
- Berufsrecht (Abgrenzung: Psychotherapie, Heilkunde, Beratung, Supervision)
- Rechtsfragen des Beziehungsfeldes Supervisor -Supervisand - Arbeitgeber - Klientensystem (inkl. Klient - Berater)
2. Umfang, Zulassungs- und Abschlußvoraussetzungen
2.1. Umfang
- ca. 3 Jahre
- 500 Unterrichtsstunden in 2-5 tägigen Blockveranstaltungen mit der Gesamtgruppe sowie 50 Stunden in kollegialen Untergruppen
- 35 Sitzungen Lehrsupervision (‡ 90 Min. pro TeilnehmerIn) in zwei unterschiedlichen Settings:
- Einzelsupervision
- Kleingruppensupervision
- Einzelselbsterfahrung / Einzelberatung nach individueller Absprache
2.2. Zulassungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für die Supervisionstätigkeit relevanten Studiengang
- Fünfjährige Berufstätigkeit
- Teilnahme an längerfristigen, kontinuierlichen Fortbildungen im Gesamtumfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden
- 30 Supervisionssitzungen innerhalb der letzten drei Jahre in unterschiedlichen Settings:
- Einzelsupervision bei von der DGfP oder DGSv anerkannten SupervisorInnen
- Gruppen- / oder Teamsupervision
2.3. Abschlußvoraussetzungen
- Teilnahme an allen Weiterbildungsbestandteilen
- Insgesamt drei durchgeführte Supervisionsprozesse in Einzel-, Gruppen- und/oder Teamsupervision, davon ein in der Weiterbildungsgruppe begleiteter Prozeß mit Begutachtung durch die AusbilderInnen
- Erstellung einer Tätigkeitsanalyse
- Schriftliche Abschlußarbeit
- Teilnahme am Abschlußkolloquium
- Stellungnahme der AusbilderInnen über die Teilnahme am Kurs sowie der/ des Lehrsupervisorin / Lehrsupervisors über die Arbeit in der Lehrsupervision
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