Die Sektion Gestalttherapie und Psychodrama in der Pastoralarbeit (GPP) in der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP)
Die Weiterbildung im Rahmen des Curriculums Gestaltseelsorge und Integrative Pastoralarbeit in Seelsorge, Gemeindepädagogik und pastoraler Arbeit erfolgt nach den Standards der Sektion Gestaltseelsorge und Psychodrama in der Pastoralarbeit (GPP).
Gestaltseelsorge und Psychodrama, zwei exponierte Verfahren im Bereich der Humanistischen Psychologie, haben bei aller Unterschiedlichkeit im einzelnen, Gemeinsamkeiten für das Wertesystem, für das sie einstehen:
- Achtung vor dem Menschen und seiner individuellen Entwicklung
- Förderung der Beziehungsfähigkeit
- Förderung individueller und sozialer Verantwortung
Beide Verfahren wirken seit langem auf vielfältige Weise in die kirchliche Fort- und Weiterbildung hinein.
Die Unaufgebbarkeit des Spannungsverhältnisses zwischen Psychologie und Theologie wird als reizvolle und notwendige Zumutung und Herausforderung angesehen. Ziel ist es, zwischen Entwicklung und Begrenzung zu einer persönlichkeitsspezifischen Lebens- und Glaubensgestalt zu finden, sowie eine seelsorgerliche und pastoralpsychologische Identität und Professionalität zu ermöglichen.
Angesprochen sind im pastoralen Feld Tätige, wie PfarrerInnen, PastoralreferentInnen, DiakonInnen, ReligionspädagogInnen, GemeindereferentInnen z.B. PfarrerInnen, Priester, PastoralreferentenInnen, DiakonInnen, GemeindepädagogInnen, sowie MitarbeiterInnen, die beruflich oder ehrenamtlich als SeelsorgerInnen in kirchlichen Beratungsstellen oder mit speziellem Auftrag ( z.B. in Kliniken, Schulen, Strafanstalten, Alteneinrichtungen) arbeiten.
Die BewerberInnen sollen ein abgeschlossenes Studium (Universität, Fachhochschule) vorweisen können und möglichst mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung im kirchlich-diakonischen Arbeitsfeld haben. Für die Supervisions- und Weiterbildnerstufe ist eine mindestens 2-jährige hauptamtliche Berufstätigkeit im kirchlichen Kontext Voraussetzung.
Die Zulassungvoraussetzungen regelt jedes Institut im einzelnen.
Person, Lebenshintergrund und Seelsorgeverständnis
Wichtigstes “Instrument� der Seelsorge sind die SeelsorgerInnen mit der eigenen Person. Wenn wir andere Menschen in ihren Krisen und Konflikten, in ihrer Lebenslust und Lebensangst, in ihrem Verfall und Sterben, Neubeginn und Wandel seelsorgerlich begleiten, sind wir stets mit unserer ganzen Person gefordert. Wir müssen bewußt mit unseren eigenen Fähigkeiten und Grenzen sowie Ängsten umgehen können. Wir müssen zwischen Ich und Du, zwischen Mein und Dein unterscheiden können, damit wir nicht die eigenen ungelösten Probleme, unerfüllten Wünsche und Machtbedürfnisse unreflektiert in die Begegnung mit Ratsuchenden hineintragen. Grundlegend für die Ethik der “Gestaltseelsorge� ist es, anderen Menschen so zu begegnen, dass sie jeweils ihre eigene Entscheidung und den jeweils eigenen Weg finden können.
Das erfordert von den SeelsorgerInnen in hohem Masse Arbeit an der eigenen Person. Entsprechend setzen wir in der Weiterbildung von GestaltseelsorgerInnen stets bei deren eigenen Erfahrungen und Bedürfnissen, Lebensvorstellungen und Seelsorgekonzepten an, mit dem Ziel, dass die TeilnehmerInnen im Hinhören auf andere und in Abgrenzung von anderen ihr eigenes Seelsorgeverständnis reflektieren und entwickeln können.
Wir verstehen unsere Weiterbildungsgruppen durchgehend als “Seelsorge für SeelsorgerInnen�, so dass im Vollzug des Gruppenerlebens (an uns selbst) erfahren und gelernt werden kann. Zum Kontext der Seelsorge gehören auch das kirchliche Umfeld, z.B. die Sozialstruktur in den Gemeinden, die in den Kirchen tradierten Normen und Wertsetzungen sowie die kirchliche Leitungsstruktur.
Ein Schwerpunkt in Seelsorge und Pastoralarbeit, für viele aber auch eine erhebliche Schwierigkeit, ist das Einbringen biblischer Texte und christlicher bzw. religiöser Traditionen. Vielfach stehen eine eigene belastende religiöse Prägung oder eine primär gedanklich gelernte Theologie einer lebensnahen Vermittlung von Glaubensinhalten im Wege. In unseren Weiterbildungsgruppen spielt zum einen das Aufarbeiten der eigenen religiösen Biografie, zum anderen das erfahrungsbezogene und zugleich reflektierte Umgehen bzw. Umsetzen von biblischen Texten und dogmatischen Traditionen eine wichtige Rolle. Seelsorge, wie wir sie verstehen, will nicht nur die eigene Erfahrung , das eigenen Gottesbild vermitteln, sondern ermöglichen, dass Menschen analog zu den Erfahrungen des Anderen das jeweils eigene Gottesbild, den jeweils eigenen Glauben entwickeln können.
Das Aufsuchen der gelebten Erfahrung in der christlichen Überlieferung und das Kennenlernen ihrer Bedeutung ist dafür eine wichtige Voraussetzung, damit im Spannungsfeld von eigener Erfahrung und theologischer Tradition das persönliche Credo formuliert und der eigene Seelsorgeansatz gefunden werden kann.
Das Verfahren der Gestaltseelsorge und Integrativen Pastoralarbeit wird durch Konzepte wie Kor-respondenz, Figur/Grund, Mehrperspektivität, komplexe Bewusstheit, sozioökologische Wahrnehmung, kognitives, emotionales und soziales Lernen, Gesundheit und Kreativität u.a. charakterisiert. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Integrationsmodell, in dem u.a. die Aktive Psychoanalyse Ferenczis, die Gestalttherapie von Perls, das Psychodrama von Moreno sowie kognitive und leibtherapeutische Ansätze zu einem erlebnisaktivierenden Verfahren verbunden werden. Dementsprechend wird mit unterschiedlichen Methoden und Techniken gearbeitet, z.B. mit psychodramatischem Rollenspiel, kreativen Medien, Bibliodrama, Triadenarbeit, Einzellehrtherapie. Die Ausbildung will Selbsterfahrung, Theorie und Supervision miteinander verbinden.
In der Regel findet zu Beginn der Weiterbildung ein Einführungs- bzw. Zulassungsseminar statt. Die Weiterbildung erfolgt in einer geschlossenen Weiterbildungsgruppe von ca. 8- 16 TeilnehmerInnen und hat einen zeitlichen Umfang von 240 Stunden = 40 WE.
1.1. Ziele
In der fortlaufenden geschlossenen Weiterbildunggruppe geht es schwerpunktmässig um Selbsterfahrung in der Gruppe (Kennenlernen und Durcharbeiten eigener Lebensthemen, Gruppendynamik, sowie erstes Kennenlernen des methodischen Repertoires ).
1.2. Umfang und Inhalt der Weiterbildung in der Grundstufe
- Selbsterfahrung in der fortlaufenden geschlossenen Weiterbildungsgruppe (240 Stunden= 40 WE in einem Zeitraum von 2 Jahren).
- Theorieseminare zum Verfahren wie z.B. Hot Seat, Traumarbeit, psychodramatisches Rollenspiel, Kreative Medien.
- Seminare zu pastoralpsychologischen Themen (insgesamt 60 Std. = 10 WE )
- Bearbeitung und Vertiefung persönlich-biografischer Themen in der Einzellehrtherapie im Umfang von mindestens 30 Stunden
Nach erfolgreichem Abschluss der Grundstufe und Empfehlung für die Aufbaustufe kann der Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft in der DGfP bei der Weiterbildungskommission der Sektion GPP gestellt werden.
2.1. Ziele
In der Anwenderstufe arbeiten die WeiterbildungskandidatenInnen eigenständig in ihrem pastoralen Tätigkeitsfeld und werden in diesem Prozess supervisorisch durch die fortlaufende Weiterbildungsgruppe begleitet.
2.2. Umfang und Inhalt der Weiterbildung in der Anwenderstufe
- fortlaufende geschlossene Weiterbildungsgruppe über ca. 1 Jahr mit 120 Stunden = 20 WE.
Schwerpunkt des 3. Ausbildungsjahr ist die eigene berufliche Seelsorgepraxis der WeiterbildungskandidatInnen. Die Arbeit mit Gestaltmethodik im eigenen Arbeitsfeld wird eingeübt und reflektiert. Die Selbsterfahrung in der Gruppe setzt sich fort.
- Gruppensupervision von 45 Stunden = 7,5WE
In diesem Prozess wird die eigene berufliche Praxis vertiefend reflektiert und es erfolgt eine theoretische Reflexion von Gestalt- und integrativer Supervision.
- 3 Sonderseminare mit pastoralpsychologischer Thematik und theoretischer Verarbeitung, z.B. Seelsorgekonzepte, Gottesbild und Menschenbild, Religiöse Biografie, Pastorale Identität (insgesamt 90 Stunden= 15 WE )
- Fortsetzung der Einzellehrtherapie von weiteren 30 Stunden
Der Abschluss der Anwenderstufe erfolgt durch eine schriftliche Arbeit und ein Kolloquium am jeweiligen Ausbildungsinstitut.
Danach kann der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft in der DGfP bei der Weiterbildungskommission GPP gestellt werden.
3.1. Ziele
In der Supervisionsstufe sollen die WeiterbildungskandidatenInnen für die Supervision von Einzelnen, Gruppen und Teams in kirchlichen und anderen Arbeitsfeldern qualifiziert werden. Ziele der Weiterbildung sind u.a.:
- diagnostische Kompetenz
- Handlungskompetenz
- Gruppenanalytische Kompetenz
- Feldkompetenz
- Methodenkompetenz
- Kreative Kompetenz
- soziometrische Kompetenz
- systemische Kompetenz
- Theoriekompetenz
- Pastoralpsychologische und theologische Kompetenz
3.2. Umfang und Inhalt der Weiterbildung
Die pastoralpsychologische Weiterbildung in Supervision dauert in der Regel zwei Jahre. Die Grundlage bildet das Supervisionstraining in einer geschlossenen fortlaufenden Weiterbildungsgruppe, die innerhalb der DGfP intersektionell erfolgen kann. Dabei werden die supervisorischen Fähigkeiten der TeilnehmerInnnen trainiert, reflektiert und theoretisch begründet.
Der Zeitumfang beträgt 135 Stunden = 22,5 WE .
Dazu kommen:
- Theorie und Methodik der Supervision 75 Stunden = 12,5 WE
- Lernsupervision als eigene supervisorische Praxis in einem Umfang von 90 Stunden = 15 WE. Dies kann sowohl als Einzel,- Gruppen- oder Teamsupervsion durchgeführt werden.
- Lehrsupervision der eigenen Praxis im Umfang von 70 Stunden
- Intervision und theoretische Reflexion innerhalb einer fortlaufenden Peergroup im Umfang von 50 Stunden.
- Selbststudium von Theorie und Praxis der Supervision
Die Anerkennung erfolgt nach:
- Antrag an die Weiterbildungskommission DGfP/GPP
- Nachweis der absolvierten Weiterbildungsbestandteile
- Schriftlicher Reflexion eines Einzel-, Team- oder Gruppensupervisionsprozesses (Abschlussarbeit)
- Kolloquium vor der Weiterbildungskommission DGfP/GPP
Die Anerkennung als SupervisorIn wird von der Weiterbildungskommission ausgesprochen. Es wird der Titel „Supervisor/Supervisorin DGfP“ verliehen. Dies wird von der Sektion zertifiziert.
Die Voraussetzung zur Zulassung zur Weiterbildnerstufe ist die Erfüllung der Supervisionsstufe und die Anerkennung als SupervisorIn DGfP.
4.1. Ziele
In der Weiterbildnerstufe sollen die angehenden WeiterbildnerInnen befähigt werden, selbständig Weiterbildungsgruppen im Rahmen eines Curriculums “Gestaltseelsorge und Integrative Pastoralarbeit� durchzuführen.
4.2. Umfang und Inhalt
Die Weiterbildung in der Weiterbildnerstufe umfasst in der Regel 3-4 Jahre. Inhalte der Weiterbildung sind:
- CO- Leitung von Weiterbildungsgruppen in der Grundstufe und in der Anwenderstufe mit einem Umfang von 360 Stunden = 60 WE. (Äquivalente können anerkannt werden.)
- Begleitung dieser Co-Leitung durch kollegiale Supervision in einem Umfang von 80 Stunden
Diese Supervision findet in der Regel durch Kursleiter mit Anerkennung als WeiterbildnerIn statt.
- eigene Leitung von Sonderseminaren ( 36 Stunden = 6 WE)
- Begleitsupervision für die eigene Weiterbildungsarbeit im Umfang von 20 Stunden
- eigene Supervisionsangebote im Weiterbildungskontext (18 Stunden = 6 WE)
- Weiterbildungstraining in einer geschlossenen Weiterbildungsgruppe, die auch sektionsübergreifend stattfinden kann im Umfang von 60 Stunden = 10 WE
- Durchführung einer Einzellehrtherapie von 30 Stunden
Die Anerkennung als WeiterbildnerIn erfolgt nach:
- Nachweis der absolvierten Weiterbildung
- Empfehlung des Begleitsupervisors
- Antrag an die Weiterbildungskommission
- Kolloquium mit der Weiterbildungskommission
Die Anerkennung als WeiterbildnerIn wird von der Weiterbildungskommission (DGfP/GPP) ausgesprochen.
Es wird der Titel „Weiterbildner/Weiterbildnerin (DGfP/GPP) verliehen. Dies wird von der Sektion zertifiziert.
Nach mindestens dreijähriger Praxis als WeiterbildnerIn kann die Weiterbildungskommission der Sektion GPP auf Antrag die Ernennung zum „Lehrsupervisor DGfP“ bzw. zur „Lehrsupervisorin DGfP“ empfehlen. Die DGfP stellt darüber ein Zertifikat aus.
Ein Merkblatt über die Voraussetzungen zur Anerkennung als LehrsupervisorIn kann von der Weiterbildungskommission der Sektion GPP angefordert werden.
(330 Std. )
Zulassung zur Weiterbildung:
- Zulassungseminar
- 2 Zulassungsinterviews
- Selbsterfahrung in einer fortlaufenden geschlossenen Weiterbildungsgruppe über 2 Jahre
240 Std. ( 40 WE)
- Theorieseminare zum Verfahren und pastoralpsychologischer Themen
( z.B. Hot Seat und Traumarbeit, Psychodramatisches Rollenspiel, Kreative Medien o.ä. )
60 Std. ( 10 WE )
- Einzellehrtherapie ( Bearbeitung persönlich-biografischer Themen )
mind. 30 Std.
- Abschluss der Grundstufe durch abschliessendes Screaning in der Weiterbildungsgruppe und Einstieg in die Anwenderstufe der Weiterbildung
- Antrag auf ausserordentliche Mitgliedschaft an die Weiterbildungskommission DGfP/GPP
Tabellarischer Lebenslauf, Kopien der Berufsabschlüsse und der Weiterbildung
( 285 Std. )
- Fortlaufende geschlossene Weiterbildungsgruppe ( 3.Jahr): berufsspezifische Anwendung von Gestaltseelsorge, Reflexion der eigenen beruflichen Seelsorgepraxis
120 Std. ( 20 WE )
- Supervision der eigenen Berufspraxis und theoretiche Reflexion von Gestalt und Integrativer Supervision
45 Std. ( 7,5 WE)
- Sonderseminare ( Theorie des Verfahrens, pastoralpsychologischer Themen z.B. Seminare zu zentralen Lebensthemen )
90 Std. ( 15 WE )
- Einzellehrtherapie
mind 30 Std.
- schriftliche Arbeit und Kolloquium am Ausbildungsinstitut
- Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft an die Weiterbildungskommission DGfP/GPP
- Kopie der Graduierungsurkunde
( 440 Std.)
- Supervisionstraining in geschlossener und fortlaufender Weiterbildungsgruppe
135 Std ( 22,5 WE )
- Theorie und Methodik der Supervision 75 Std. ( 12,5 WE )
- Eigene supervisorische Praxis
( Lernsupervision als Einzel / Team / Gruppensupervision )
90 Std. ( 15 WE )
- Supervision der eigenen Praxis
( Lehrsupervision ) 70 Std. Ã 60 Min.
- Fortlaufende Peergroup ( Intervision und theoretische Reflexion )
50 Std. Ã 60 Minuten
- Selbststudium 20 Std. Ã 60 Min.
- Antrag an die Weiterbildungskommission
* schriftliche Reflexion eines Einzel-, Team- oder Gruppensupervisionsprozesses ca. 15 Seiten
- Kolloquium vor der Weiterbildungskommission
( 604 Std. )
- Voraussetzung: Erfüllung der Supervisionsstufe / Anerkennung Supervisor/in DGfP
- Co-Leitung in der Grundstufe und in der Anwenderstufe
360 Std. (60 WE )
- Kollegiale Supervision
80 Std. Ã 60 Minuten
- Eigene Leitung von
Sonderseminaren
36 Std. ( 6 WE )
- Begleitsupervision für die eigene Weiterbildungsarbeit
mind. 20 Std. Ã 60 Minuten
- eigene Supervisionsangebote im Weiterbildungskontext
18 Std. ( 6 WE )
- Weiterbildungstraining in geschlossener Weiterbildungsgruppe
( auch sektionsübergreifend )
60 Std. ( 10 WE )
- Einzellehrtherapie 30 Std.
- Antrag an die WBK / Kolloquium
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