Pastoralpsychologisches Institut in Schleswig-Holstein und Hamburg e.V.
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Weiterbildung | Seelsorge | Beratung | Supervision

Vorbemerkungen zu den Standards

1. Die seit dem Bestehen der DGfP in ihrem Kern unveränderten Aufnahmestandards der Sektion "Gruppendynamik/Sozialpsychologie" wurden 1997 grundlegend verändert. Sie wurden den Standards der anderen Sektionen und anderer Fachverbände angepaßt.
Die Verabschiedung der neuen Standards ist ein Markierungspunkt innerhalb der in der Sektion geführten und andauernden Fachdiskussion,
• wo die Sektion heute ihren Standort findet, d.h. wie der in der Gründungszeit klarer umrissene Begriff der Gruppendynamik heute verwendet, übersetzt oder fortgeschrieben werden kann
• welches Verständnis von Beratung und Supervision die Sektion hat
• was Pastoralpsychologinnen und Pastoralpsychologen an Kenntnissen und Fähigkeiten benötigen, um Gruppen, Systeme und Organisationen beratend begleiten zu können.
2. Dazu lassen sich folgende vorläufige Aussagen machen:
• Die pastoralpsychologische Arbeit unserer Sektion orientiert sich an den Konzepten der Gruppendynamik, der Systemtheorie, der Organisationstheorien und der Rollentheorie.
• Die Mitglieder der Sektion sind als TrainerInnen, Ausbilderlnnen, Supervisorlnnen und Organisations- bzw. Gemeindeberaterlnnen tätig.
• Alle Mitglieder der Sektion sollten kompetent sein, Gruppen, System und Organisationen beratend zu begleiten. Ordentliche Mitglieder sollten darüber hinaus - unabhängig von ihrem jeweiligen Arbeitsschwerpunkt und der Richtung ihrer absolvierten Weiterbildung - Kenntnisse und Fähigkeiten haben in den Bereichen:
• Theologische Kompetenz: Deutungskompetenz in der christlich- jüdischen Tradition, Systemreflexion "Kirche“
• Systemkompetenz: die grundlegende Weiterbildung in einem der Bereiche "Gruppe“, "System“ oder "Organisation“ muß um Systemkompetenz für die jeweils anderen Bereiche erweitert sein
• Verständnis des Individuums, eigene begleitende Selbsterfahrung und Kenntnisse von Persönlichkeit, Persönlichkeitsstörungen
• Supervision: Verständnis von beruflichem Handeln im institutionellen
Kontext, eigene supervidierte Praxis und Lehrsupervision.
3. Die Sektion wollte nicht den Weg beschreiten, innerhalb der Sektion nach Arbeitsschwerpunkten oder absolvierten Weiterbildungsrichtungen Graduierungen zu differenzieren. Sie hat statt dessen den Weg gewählt, dass - nach einer Übergangszeit - alle ordentlichen Mitglieder der Sektion die Bezeichnung "Supervisor/Supervisorin DGfP“ führen können.
Die professionelle Verantwortung des Sektionsmitgliedes beinhaltet, dass es beratend nur innerhalb seines jeweiligen Schwerpunktes bzw. seiner erworbenen Kompetenz tätig ist.
4. Die neuen Standards stellen bisher nur Rahmenbedingungen dar, die in der nächsten Zeit präzisiert und mit jedem neuen Aufnahmeantrag weiterentwickelt werden müssen.

 

Vorbemerkungen zu den Standards als pdf-Datei zum Herunterladen

Vorbemerkungen_Standards.pdf

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