Pastoralpsychologisches Institut in Schleswig-Holstein und Hamburg e.V.
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Weiterbildung | Seelsorge | Beratung | Supervision

Standards

Bezugspunkte der Sektion GOS sind "Gruppe", "System" und "Organisation".

A Für die außerordentliche Mitgliedschaft sind  notwendig
1. eine abgeschlossene Weiterbildung in einem der Bereiche “Gruppendynamik“ bzw. "Gruppenorientierte Beratungs- oder Therapieverfahren“, "Systemische Beratung“, "Supervision“ oder "Organisationsentwicklung“ (mit einem Umfang von ca. 600 Stunden).
Als Aquivalent ist eine Zusatzqualifikation (mit einem Umfang von ca. 300 Stunden) in einem dieser Bereiche nach einer an Einzelseelsorge oder -therapie orientierten Weiterbildung möglich;
2. eine theologische Qualifikation (in der Regel abgeschlossenes theologisches Studium - Aquivalente sind möglich)

B Für die ordentliche Mitgliedschaft sind notwendig
3. zweijährige supervidierte Anwendung im Arbeitsfeld nach Abschluß der Weiterbildung
4. mindestens zusätzlich 300 Std. Weiterbildung (vor oder nach Abschluß von 1). Dabei sollen aus den Bereichen Gruppendynamik, Organisationsentwicklung, Supervision, Pastoraltheologische Kompetenz, Einzelseelsorge/-beratung und eigene Selbsterfahrung die Bereiche berücksichtigt sein, die jeweils in der Weiterbildung (1) unterrepräsentiert sind. Einzelheiten werden mit der Aufnahmekommission vereinbart
5. 30 Stunden Kontrollsupervision bei einem/einer Lehrsupervisorln DGfP
6. Pastoralpsychologisches Kolloquium oder Arbeit
Die Aufnahme als ordentliches Mitglied setzt in der Regel eine außerordentliche Mitgliedschaft voraus. Ausnahmen sind möglich.
Mit der Aufnahme als ordentliches Mitglied wird ab Juni 1997 die Graduierung zum Supervisor DGfP / Supervisorln DGfP verliehen.

Übergangsregelung
• Ordentliche Mitglieder der Sektion erhalten den Status Supervisor/Supervisorin DGfP, wenn sie neben ihrer grundlegenden Weiterbildung 100 Stunden Weiterbildung in den Bereichen Supervision/Organisationsentwicklung und 30 Stunden Supervision in den letzten 4 Jahren nachweisen (in der Regel bei LehrsupervisorInnen DGfP/GOS).

C  Anerkennung als Lehrsupervisorln
1. 5 Jahre Ordentliche Mitgliedschaft
2. 30 Stunden Kontrollsupervision bei  einem/einer Lehrsupervisorln DGfP
3. Kolloquium im Lehrsupervisorlnnen-Kreis

Übergangsregelung
• Aufnahme bis 1995
• Zwei abgeschlossene Weiterbildungsgänge oder 5jährige Berufstätigkeit (hauptberuflich) als Supervisorln oder in vergleichbarer Tätigkeit
• Kolloquium im Lehrsupervisorlnnen-Kreis

 

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