Die Kosten richten sich nach den Honorarrichtlinien der NEK und werden vom Nordelbischen Kirchenamt bezuschusst. Sofern die Supervisionstätigkeit nicht zu den dienstlichen Aufgaben des Supervisors/der Supervisorin gehört, können berechnet werden:
Einzelsupervision pro Stunde (50 Minuten): bis 30,- €
Gruppen-/Teamsupervision (ab drei Personen) pro Doppelstunde: bis 70 €
Beratung von Kirchenvorständen u. a. pro Doppelstunde: bis 80,- €
Die ‚Verwaltungsanordnung über die Kosten und die Durchführung von Supervision der Pastorinnen und Pastoren und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der NEK’ finden Sie hier zum Download: